Spiel- und Freizeitanlagen
Bei Bau von Rutschbahnen, Schaukeln, Klettertürmen und Schaukeltieren sind viele Vorschriften einzuhalten. Dabei sind Fallhöhen, Abstände zu bestehenden Bauten, Sicherheit etc. zu beachten. Als Bodenbelag eignen sich hier nur Fallschutzplatten, Gummigranulat oder Holzschnitzel, die auf Wunsch imprägniert und eingefärbt erhältlich sind.
Hier steht ganz klar die Sicherheit der Kinder im Vordergrund.

